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Schuldarstellung

Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

die vorliegende Darstellung unserer Schule ist das Ergebnis der Arbeit zahlreicher Gremien des Schulkollegiums, die sich damit beschäftigt haben, die Schwerpunkte unserer Arbeit zu ordnen und in aktualisierter Form zusammenzufassen. Die grundlegenden pädagogischen Ziele und Konzepte unserer Schule werden hier vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen die Schülerinnen und Schüler mit ihren sehr unterschiedlichen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen und ihre individuelle Förderung. Unser Anliegen ist es, durch die enge Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen in Unterricht, Therapie und Pflege bestmögliche Entwicklungs- und Lernbedingungen zu gestalten. Wir stellen uns auf den Entwicklungsstand des einzelnen Schülers und der einzelnen Schülerin ein und unterstützen sie auf dem Weg hin zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung. Unverzichtbar ist dabei eine vertrauensvolle Kooperation mit den Eltern. Die Schule sehen wir als Lebensraum, als Ort der Begegnung, an dem gemeinsam gelernt, aber auch gespielt, gelacht und gefeiert wird und an dem jeder seine Interessen und Möglichkeiten einbringen kann. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Schuldarstellung einen anschaulichen und informativen Überblick über unsere alltägliche schulische Praxis und die zugrundeliegenden pädagogischen Überlegungen geben können.

Mönchengladbach im Januar 2017

Thomas Herrmann, Schulleiter

Anette Heider, Stellv. Schulleiterin

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Lage der Schule

Karte des Einzugsgebiets der LVR Förderschule Mönchengladbach rot umrandet
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Die Schule liegt im Zentrum des Stadtteils Rheindahlen. Diese Lage bietet günstige Voraussetzungen durch gute Einkaufsmöglichkeiten und die Anbindung an öffentliche Einrichtungen und den öffentlichen Personennahverkehr, um wesentliche Bildungsziele wie z. B. Orientierung im Umgang mit Einrichtungen des täglichen Lebens zu verfolgen.

Derzeit besuchen ca. 173 Schülerinnen und Schüler die Schule. Sie werden mit über 30 Kleinbussen, Taxen und Spezialfahrzeugen für Rollstühle zur Schule gebracht. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Schulträger übernimmt hierfür die Kosten. Einige Schülerinnen und Schüler kommen auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Schule. Der Einzugsbereich der Schule umfasst neben der Stadt Mönchengladbach Teile der Kreise Viersen, Heinsberg und Neuss.

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Rahmenbedingungen für Unterricht und Förderung

Die Auswahl von Unterrichtszielen und -inhalten erfolgt in Orientierung an unterschiedlichen Richtlinien:

  • Richtlinien für die Förderschule – Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
  • Richtlinien für die Förderschule – Förderschwerpunkt Lernen
  • Richtlinien für die Grundschule
  • Richtlinien für die Hauptschule
  • Richtlinien und Hinweise für den Unterricht – Förderung schwerst- behinderter Schülerinnen und Schüler

Entsprechend den jeweiligen Bildungsgängen werden unterschiedliche Zeugnisse vergeben und unterschiedliche Schulabschlüsse erreicht. Bei so verschiedenen Vorgaben für die Förderung der Kinder und Jugendlichen bleibt es nicht aus, dass die Klassen eine breite Streuung hinsichtlich des Lernvermögens sowie der Behinderung der Kinder und Jugendlichen haben. Es handelt sich um bildungsgangübergreifende Klassen. Die Zusammensetzung der Klassengemeinschaften kann sich im Laufe der Schulzeit durch das Hinzukommen oder den Wechsel von Schülerinnen und Schülern an andere Förderschulen oder Schulen des Gemeinsamen Lernens, verändern. Die Richtlinien und Lehrpläne sind Bezugspunkt für das schulische Lernen. Eine weitere zentrale Grundlage sind die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrerinnen und Lehrer erstellen daher gemeinsam mit den therapeutischen und medizinischen Fachkräften der Schule individuelle Förderpläne und schreiben diese regelmäßig fort (s. Zusammenarbeit in der Schule, S. 8). Zum Ende eines jeden Schuljahres werden der Förderschwerpunkt und der Bildungsgang aller Schülerinnen und Schüler überprüft.

Die Klassen und Stufen sind in folgender Weise gegliedert:

Grundstufe: Schulbesuchsjahr 1 bis 3: flexible Schuleingangsphase; Schulbesuchsjahr 4 und 5: Klasse 3 und 4

Orientierungsstufe: Schulbesuchsjahr 6 bis 8; Klasse 5 bis 7

Abschlussstufe: Schulbesuchsjahr 9 bis 11; Klasse 8 bis 10


An der Schule unterrichten etwa 67 Lehrkräfte, davon 23 als Teilzeitbeschäftigte. Hiervon sind einige Lehrkräfte mit kompletter Stundenzahl oder stundenweise im Gemeinsamen Lernen an allgemeinen Schulen eingesetzt. Außerdem arbeiten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Ergotherapeutinnen, Kinderkrankenschwestern bzw. Krankenschwestern1, eine Hausmeisterin, ein Hausmeisterhelfer, zwei Schulsekretärinnen und drei teilzeitbeschäftigte Küchenhilfen für die Mittagsverpflegung an der Schule. Es gibt Stellen für Bundesfreiwilligendienstleistende (BFD) sowie Helferinnen und Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Darüber hinaus begleiten Integrationshilfskräfte Schülerinnen und Schüler, für die ohne zusätzliche Hilfen ein erfolgreicher Schulbesuch nicht möglich wäre.
Es stehen im Hauptgebäude 17 Klassenräume mit jeweils einem kleineren Gruppenraum zur Verfügung. Das räumliche Angebot wird durch einen Mobilraumcontainer mit einem Klassenraum und einem Gruppenraum ergänzt.
Die Unterrichtsräume, Sanitärbereiche und Therapieräume verteilen sich auf zwei Stockwerke, die mit Aufzügen verbunden sind.
Darüber hinaus sind Turnhalle, Bewegungsbad und einige Fachräume für die Bereiche Kunst, Werken, Naturwissenschaft, Computer, Musik, Theater, Hauswirtschaft, Raum zur Förderung schwerstbehinderter Schülerinnen und Schüler („Sinnesinsel“) und weitere Einrichtungen wie Schülerbücherei, separater Raum für die medizinischen Hilfeleistungen, Snoezelraum, Bällchenbad und Schulgarten vorhanden.

Der Unterricht findet montags bis donnerstags von 8.25 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.25 Uhr bis 12.15 Uhr statt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in dieser Zeit durch ein Klassenteam Unterricht, Therapie, Pflege und Betreuung. Zu einem Klassenteam gehören Lehrkräfte, Therapeutinnen und Therapeuten, Hilfskräfte im FSJ und BFD sowie bei Bedarf auch Krankenschwestern und Integrationshilfskräfte. Wegen der inneren und äußeren Differenzierung sind am Vormittag nach Möglichkeit zwei Lehrkräfte gleichzeitig für den Unterricht zuständig.

Die Zusammenarbeit verlangt sehr viele, auch zeitintensive Absprachen zwischen allen Beteiligten.

Die Therapieeinheiten und vielfältige klassenübergreifende Unterrichtsangebote sind in den Stundenplan integriert. Unterrichtsgänge, Ausflüge und Klassenfahrten sind wichtige Bestandteile des Schullebens.

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Entstehung der Schule

Im Jahre 1965 gründeten Eltern den Verein zur Förderung und Betreuung spastisch gelähmter Kinder e. V., um gemeinsam nach Wegen zur therapeutischen Behandlung ihrer Kinder zu suchen. Durch ihre Initiative wurde eine therapeutische Ambulanz eingerichtet, die auch heute noch besteht und vielfältige Hilfen anbietet. Damals gab es weder Kindergartenplätze noch Beschulungsmöglichkeiten für Kinder mit spastischer Lähmung. So errichteten die Eltern zunächst einen Sonderkindergarten und im Jahre 1968 die Schule für körperbehinderte Kinder in Mönchengladbach.
Aus dem Verein ist „Menschen im Zentrum“ e.V. entstanden. 1987 übergab der Verein seine Schule an den Landschaftsverband Rheinland (LVR).

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Förderverein

Auch heute noch unterstützt der Verein Menschen im Zentrum e.V. unsere Schule und nimmt die Funktion eines Fördervereins wahr. Er stellt Gelder für die Beschaffung z.T. kostspieliger Hilfsmittel und Materialien für den Unterricht bereit und finanziert die Anschaffung und den Unterhalt von zwei 9-sitzigen Fahrzeugen. Darüber hinaus bezuschusst der Förderverein die Finanzierung von Klassenfahrten, um allen Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme zu ermöglichen. Er leistet somit einen sehr wichtigen Beitrag zur Qualität von Unterricht und Förderung an unserer Schule und trägt maßgeblich dazu bei, dass zahlreiche Ausflüge und Klassenfahrten stattfinden können.

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Schulaufnahme und ihre rechtliche Grundlage

Schaubild eines Verfahrens der Gutachtenerstellung nach § 12 AO-SF
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Wenn vermutet wird, dass ein Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt, muss dies zunächst durch ein entsprechendes Gutachten bestätigt werden.
Die Erstellung eines solchen Gutachtens kann durch die Eltern oder durch die zuständige Regelschule beim Schulamt beantragt werden.
Das zuständige Schulamt beauftragt eine Sonderpädagogin / einen Sonderpädagogen, gemeinsam mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schule zu ermitteln, ob und in welchem Umfang ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Dies kann zu Beginn der Schulpflicht oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Durch Gespräche, Beobachtungen und Überprüfungsverfahren werden vielfältige Informationen zum Lern- und Leistungsverhalten des Kindes, zu seinen behinderungsbedingten Einschränkungen und dem daraus resultierenden Unterstützungsbedarf gesammelt und zu einem Gutachten zusammengefasst. Dies ist die Grundlage für die Entscheidung über den vorliegenden Förderschwerpunkt durch das zuständige Schulamt (s. Schaubild).

Steht bei einem Kind die Körperbehinderung im Vordergrund, so kann unsere Schule ein geeigneter Förderort sein.

In den maßgeblichen Bestimmungen heißt es:
„Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens.“ (AO-SF § 6)
Oft geht diese mit einer Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung einher, die sich in vielfältiger Form äußert und sich zum Beispiel auf die Entwicklung des Lernens, der Sprache, der Wahrnehmung und des Verhaltens auswirken kann.
Wenn nicht die Körperbehinderung, sondern andere Beeinträchtigungen für das schulische Lernen im Vordergrund stehen, können andere Förderorte geeigneter sein.
Die Beratung der Erziehungsberechtigten bezüglich der notwendigen sonderpädagogischen Förderung und des bestmöglichen Förderortes nimmt vor und während des gesamten Verfahrens eine zentrale Stellung ein.

Unabhängig von der Beratung während der Durchführung eines Gutachtens nach AO-SF §13 können sich Eltern und andere Bezugspersonen über die Förderangebote unserer Schule informieren. Ebenso bei Fragen nach einem geeigneten Förderort, z.B. bei einem anstehenden Schulwechsel steht ein Lehrer- und Therapeutenteam zur Verfügung.

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Weitere Orte sonderpädagogischer Förderung

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2009 in Kraft getreten ist, hat zu einem gesellschaftlichen Umdenken geführt. Sie sieht ein „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ vor, mit dem Ziel,

„a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde sowie das Selbstwertgefühl voll zur Entfaltung zu bringen (…);

b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;

c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.“

(Artikel 24, UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Dem gemeinsamen Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen kommt daher immer mehr Bedeutung zu.

Durch die Vermittlung vielfältiger Kompetenzen und Lernerfahrungen unterstützt die LVR-Förderschule Schülerinnen und Schüler auf diesem Weg. Immer wichtiger wird in diesem Zusammenhang die Öffnung der Schule (s. S. 25) und der rege Austausch mit anderen Schulen und Bildungsstätten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, ein individuell passendes Bildungsangebot zu entwickeln und förderliche Bedingungen für eine gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen.

Inwieweit die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung oder ein anderer Förderort die besten Rahmenbedingungen für eine Schülerin oder einen Schüler bieten kann, ist in Kooperation mit den Eltern individuell zu entscheiden.

Weitere Förderorte können sein:

  • Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung an der allgemeinen Schule (Grundschule oder weiterführende Schule)
  • Förderschulen mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung, Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Sehen, Hören und Kommunikation

Stellt die Schulaufsichtsbehörde einen vorrangigen Unterstützungsbedarf im Bereich des Förderschwerpunktes Körperliche und motorischen Entwicklung fest, so können die Eltern ihr Kind an einer Schule dieses Förderschwerpunktes oder einer Schule des Gemeinsamen Lernens anmelden.

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Zusammenarbeit in der Schule

Die Zusammenarbeit aller an der Förderung Beteiligten ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lernentwicklung eines Kindes bestmöglich zu unterstützen.

Lehrkräfte, Therapiekräfte und medizinische Fachkräfte tauschen sich kontinuierlich über den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler aus. Gemeinsam werden so weitere Ziele und Fördermaßnahmen abgestimmt. Diese werden mindestens zweimal jährlich in einem individuellen Förderplan festgeschrieben und evaluiert. Die unterschiedlichen Sichtweisen ergänzen sich zu einem ganzheitlichen Förderangebot, das das schulische Lernen, aber auch alle anderen Bereiche der Entwicklung berücksichtigt.

Ebenso wichtig für die erfolgreiche Förderung des Kindes ist die vertrauensvolle, enge Kooperation mit den Erziehungsberechtigten. Neben regelmäßigen Elternabenden, Sprechtagen und stufenbezogenen In­formationsabenden besteht die Möglichkeit, nach Absprache im Unterricht zu hospitieren sowie individuelle und anlassbezogenen Gesprächstermine zu vereinbaren.

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Schulordnung

Damit das Miteinander aller Mitglieder der Schulgemeinde gelingen kann, sind gemeinsame Werte und Normen erforderlich, die den Schülerinnen und Schülern von Beginn ihrer Schulzeit an vermittelt werden.

Die Schulordnung beschreibt zu diesem Zweck wünschenswerte und nicht erwünschte Verhaltensweisen, die für alle von der Schuleingangsphase bis zu den Abschlussklassen bindend sind.

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Die Arbeit in den Stufen

Grundstufe


Im Unterricht und Schulalltag der ersten Schulbesuchsjahre wird besonderer Wert auf eine umfassende Diagnostik der Lernvoraussetzungen und eine Anbahnung bzw. einen Ausbau von grundlegenden schulischen Fähigkeiten gelegt. So werden die Voraussetzungen geschaffen, um auf den individuellen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Entwicklungsbereichen in bestmöglicher Weise eingehen zu können.
Die Grundstufenarbeit orientiert sich an den Richtlinien der Grundschule, des Bildungsgangs Lernen, des Bildungsgangs Geistige Entwicklung und den Richtlinien und Hinweisen für den Unterricht zur Förderung schwerstbehinderter Schülerinnen und Schüler. Die Festlegung des Bildungsganges erfolgt zum Ende der Schuleingangsphase, teilweise auch schon früher und orientiert sich an den jeweiligen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
Je nach individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen werden im Laufe der Grundschulzeit folgende Fächer unterrichtet: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst, Musik, Religionslehre/Ethik, Sport und Schwimmen.
Im gesamten Tagesablauf, im Unterricht und in offenen Situationen wird angestrebt, die Selbstständigkeit aller Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu fördern. Dies umfasst insbesondere folgende Lebenspraktische Fertigkeiten:
Sauberkeit, Nahrungsaufnahme, Selbstversorgung, räumliche Orientierung (Klassenräume, Schulgebäude, Schulhof) und zeitliche Orientierung (Tagesablauf, Wochenrhythmus).
Ein wichtiges Lernziel vieler Schülerinnen und Schüler ist es, zum einen Hilfe angemessen einzufordern, wenn es notwendig ist, und zum anderen Herausforderungen, wenn möglich, ohne fremde Hilfe zu bewältigen.
Es kann ein schwieriger Lernprozess sein, notwendige Hilfsmittel und Unterstützungsangebote anzunehmen und durch die Behinderung gegebene Einschränkungen zu akzeptieren.
Wahrnehmung und Bewegung stellen einen wichtigen Zugang zur Umwelt dar. Der Unterricht hat demnach zum Ziel, trotz motorischer Einschränkungen ein Höchstmaß an individuellen Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Handlungserfahrungen zu ermöglichen.
Soziale Kompetenzen wie Hilfsbereitschaft und die Fähigkeit eigene Bedürfnisse wahrzunehmen, durchzusetzen oder gegebenenfalls auch zurückzustellen, werden gefördert und erweitert.
Im Unterricht werden bevorzugt Methoden eingesetzt, die die Selbstständigkeit fordern und fördern sowie Ausdauer und Konzentration ausbauen. Schülerinnen und Schüler lernen in Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit. Sie üben, ihre Arbeit zu organisieren und Regeln einzuhalten.

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Orientierungsstufe

Nach Vollenden der Grundstufenzeit treten die Schülerinnen und Schüler in die Orientierungsstufe ein, die drei Jahre dauert. Diese ist gekennzeichnet durch Veränderungen und Neuorientierung:

  • In der Orientierungsstufe werden die in der Grundstufe entwickelten und ständig fortgeschriebenen Förderpläne gemäß individueller Voraussetzungen und der Gesamtentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers überdacht und weiterentwickelt. Dazu werden möglicherweise Schulleistungsüberprüfungen, formelle Testverfahren oder Beobachtungen durchgeführt.
  • Neuorientierung kann sich zudem durch Umstrukturierungen in den Klassenverbänden ergeben.
  • Die Orientierung und Entwicklung realistischer schulischer Perspektiven in Bezug auf den angestrebten Schulabschluss wird für Eltern und Jugendliche ein zunehmend wichtiges Thema (s. Abschlussstufe).

In diesem Lebensabschnitt, der Phase der Pubertät, erleben die Jugendlichen körperliche Veränderungen, entwickeln neue Interessen und beginnen, ihre Umwelt anders als zuvor wahrzunehmen und zu bewerten. Sie setzen sich stärker mit ihren Beeinträchtigungen, ihrer Behinderung, ihren Möglichkeiten und ihrer Wirkung auf ihre Umgebung auseinander.

Das Konzept der Erziehung und Förderung in der Orientierungsstufe setzt sich zum Ziel, lebenspraktische und schulisch bedeutsame Inhalte mit der momentanen Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler und den Anforderungen im späteren Leben zu verknüpfen. Dafür werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Entwicklung von mehr Selbstbestimmung und einer realistischen Selbsteinschätzung, indem Hilfe zurückgenommen und alters- bzw. entwicklungsgemäße Eigenaktivität und Eigenverantwortlichkeit gestärkt werden
  • Wissen erwerben über die eigene Behinderung und die der Mitschülerinnen und Mitschüler, verbunden mit dem Wahrnehmen eigener Möglichkeiten und Grenzen; lernen, mit den eigenen Beeinträchtigungen und denen der Mitschülerinnen und Mitschüler umzugehen
  • Auseinandersetzung mit körperlichen und psychischen Veränderun- gen in der Pubertät sowie Fragen zu Freundschaft, Liebe und
    Sexualität


Abhängig vom Bildungsgang und Förderplan variieren die Auswahl der Unterrichtsinhalte und die weitere Unterrichtsgestaltung.

Schwerpunkt ist, erlerntes Wissen und die gewonnenen Fähigkeiten handlungsorientiert in individuell lebensbedeutsamen Situationen einzuüben und anzuwenden. Dabei steht die Entwicklung zur Selbstbestimmung und zum selbstständigen Handeln im Vordergrund.

Je nach individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt auch eine stärkere Orientierung hin zum Fachunterricht (gesellschafts- und naturwissenschaftliche Fächer). Dieser wird im Klassenverband oder ggf. klassenübergreifend angeboten.

In der letzten Phase der Orientierungsstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler Informationen und Einblicke in die Arbeitsweise und in die Organisation der Abschlussstufe.

Die Eltern werden durch Informationsangebote an dem Prozess der Neuorientierung beteiligt. Hilfen für die Jugendlichen sind oft notwendig, um sich auf ein Erwachsenenleben mit Behinderung einzustellen. Dieser Prozess gelingt am besten, wenn Eltern und alle an der Erziehung Beteiligten das Leistungsvermögen und die Entwicklungsmöglichkeiten des heranwachsenden Kindes realistisch einschätzen. Die Schule bietet hierzu Gespräche und Hospitationen im Unterricht an.

Viele Fragen für die Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und Eltern ergeben sich auch aus dem neuen Lebensabschnitt der Heranwachsenden, der durch die Pubertät gekennzeichnet ist. Es gilt, in dieser Phase die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg behutsam zu begleiten, sie in ihrem Orientierungsprozess zu unterstützen und zu stärken.

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Abschlussstufe

Die Abschlussstufe umfasst die Klassen 8/9/10, die mit ihrer Bezeichnung ASS1/ASS2/ASS3 den Schülerinnen, Schülern und Eltern die näher rückende Entlassung verdeutlicht. In weitgehend jahrgangshomogenen Klassen werden die Inhalte der Abschlussstufe aufeinander aufbauend bis zur Entlassung vermittelt. Die Ziele der Abschlussstufe orientieren sich an den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und vermitteln neben fachspezifischem Wissen Einblicke in lebensbedeutsame nachschulische Bereiche wie Beruf, Wohnen, Partnerschaft und Freizeit. Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf der Basis realistischer Selbsteinschätzung entwickeln. Ein besonderer Fokus wird auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen gelegt im Hinblick auf die nachschulische Situation. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Interesse zeigen, Kritik annehmen, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Ausdauer, Ehrlichkeit, Teamfähigkeit und Selbstständigkeit. Die Unterrichtsinhalte der Fächer, angelehnt an die unterschiedlichen Richtlinien der einzelnen Bildungsgänge, orientieren sich an den Denk-, Leistungs- und Handlungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Handlungsorientiertes Lernen steht im Klassenverband und in leistungsdifferenzierten, klassenübergreifenden Lerngruppen in den Kernfächern oder in Praxisangeboten (z.B. Schülerkiosk) im Vordergrund. Die nach der Ausbildungsordnung AO-SF1 vorgesehenen Schulabschlüsse im Bildungsgang Geistige Entwicklung, im Bildungsgang Lernen und im Bildungsgang Hauptschule werden entsprechend den Leistungen der Schülerinnen und Schüler vergeben. Wesentlicher Bestandteil in der Umsetzung der spezifischen Ziele der Abschlussstufe ist der wöchentlich stattfindende Arbeitstag. Abhängig von der Schülerzahl ist ganztägig eine Vorbereitung auf die Arbeitswirklichkeit in 3-6 klassenübergreifenden Arbeitsgruppen möglich. Die Arbeitsgruppen können je nach Anzahl sowie nach Lern- und Leistungsvoraussetzungen von Jahr zu Jahr variieren. Beispiele sind:


Mobilitätsgruppe

  • Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Orientierung in der Stadt
  • Kennenlernen des Behindertenausweises und des Betreuungsrechts
  • Einsatz für Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Bürogruppe

  • Aufträge innerhalb der Schule und von außerhalb wie Kopieren, Laminieren, Spiralbinden, Schreibarbeiten am PC
  • schulinterne Abfragen und Verteilen von Informationen

Cafeteria / Wäschepflege

  • Herstellung und Verkauf eines Frühstücks für Schülerinnen und Schüler und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Wäschepflege, Ausliefern der fertigen Wäsche, Führen eines Kassenbuches

Hauswirtschaft

  • Kochen unter kantinenähnlichen Bedingungen
  • Planung und Durchführung der hierfür notwendigen Arbeitsschritte (Einkauf und Zubereitung der Speisen, Decken der Tische bis hin zum Aufräumen der Küche)

Kreativgruppe

  • Herstellen von Grußkarten, Lesezeichen etc.
  • Filzarbeiten
  • Gestaltung von Geschenkpapier
  • Verkauf der Produkte und Führung des Kassenbuches

Holz- und Servicegruppe

  • Techniken der Holzverbindung und -bearbeitung
  • Dienstleistungs- und Instandhaltungsaufgaben mit den Schwerpunkten: Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten für Fahrräder
  • Aufträge für die Schule wie Papiermüllentsorgung, Einkäufe für die Klassen


Die Schülerinnen und Schüler aus ASS1 und ASS2 nehmen in zwei von ihnen gewählten Arbeitstagsgruppen an Bewerbungsgesprächen teil. Die Wünsche und Ergebnisse fließen in die Entscheidung über die Zusammensetzung der Arbeitstagsgruppen ein. Einmal im Monat werden im Schülerplenum stufenspezifische Themen diskutiert und entschieden. Dazu gehören auch die Planung und Gestaltung von Festen. Der erste Donnerstagnachmittag im Monat steht für frei wählbare Freizeitangebote wie Internetcafé, Teestube, Sport und Disco zur Verfügung.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt in der Abschlussstufe ist die Berufsorientierung (BO), die während der gesamten drei Jahre immer wieder stattfindet. Als Teil der Berufsorientierung (BO) im Rahmen des allgemein verbindlichen Programms KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) erfolgt ab Klasse 8 (ASS 1) eine Zusammenarbeit mit:

  • WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen)
  • IFD (Integrationsfachdienst)
  • Agentur für Arbeit MG : hier mit dem zuständigen Reha-Berater

Schritte sowie Module dieser BO sind:

  • Potential-Analyse (Klasse ASS 1)
  • Berufswegeplanung
  • Praxiszeit / Betriebspraktika (ASS 1- ASS 3)
  • Berufsfelder erkunden (ab ASS 2)
  • Gestaltung des Übergangs von Schule zur Arbeitswelt
  • Evtl. Anbahnung einer Übergangsbegleitung


Die einmal jährlich stattfindende zwei- bis dreiwöchige Praxiszeit dient der Berufsvorbereitung:

ASS 1
Einblick ins Arbeitsleben:
Kennenlernen von Berufsbildern, Betriebserkundungen, Teilnahme an Praxisgruppen der gesamten Abschlussstufe innerhalb der Schule , in Einzelfällen Orientierungspraktikum auf dem 1. Arbeitsmarkt

ASS 2 und ASS 3
2 - 3 Wochen Praktikum in einer WfbM oder 3 Wochen verschiedene Praxisgruppen in der Schule oder 1 – 3 Wochen Praktikum auf dem ersten Arbeitsmarkt und/oder Teilnahme an berufsbildenden Maßnahmen des IFD (Integrationsfachdienst) in Einzelfällen: zusätzliche Praktika außerhalb der Praktikumszeit initiiert und begleitet durch den IFD (Integrationsfachdienst) Jahrespraktikum auf dem 1. Arbeitsmarkt einmal wöchentlich ganztägig am Arbeitstag

Beratung im Hinblick auf nachschulische Perspektiven

Die Abschlussstufe an der Nahtstelle zwischen Schule und Arbeitswelt begleitet Schülerinnen und Schüler und deren Eltern beim Prozess der Orientierung und Entscheidung. In der Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen anderer Förderschulen und mit Vertreterinnen und Vertretern nachschulischer Einrichtungen werden Maßnahmen vorgestellt, beraten und an die Anforderungen unserer Schülerschaft angepasst. Es bestehen regelmäßige Kontakte mit den Werkstätten für behinderte Menschen, mit den Trägern berufsvorbereitender Maßnahmen sowie mit Berufsbildungswerken und weiterführenden Schulen. Diese können mit Eltern und Schülerinnen und Schülern gemeinsam besichtigt werden. Die Koordinatoren für den Übergang Schule und Beruf und Mitarbeiter des IFD (Integrationsfachdienst) beraten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Sie betreuen oben erwähnte zusätzliche Praktika oder ergänzende Blockpraktika. Im Rahmen einer einmal jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung stellen verschiedene Institutionen (z.B. Werkstätten für behinderte Menschen, Berufsbildungswerke oder die Agentur für Arbeit) nachschulische Berufsperspektiven vor. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schule und die Agentur für Arbeit arbeiten eng zusammen und suchen gemeinsam diejenige nachschulische Einrichtung, die am besten zu den Wünschen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler passt. Die Schule hat dabei lediglich beratende Funktion.
In regelmäßig stattfindenden klassenübergreifenden Projektwochen wird die Orientierung an lebensbedeutsamen Themen des erwachsen werdenden Menschen deutlich. Dies ist neben der Berufswegeberatung vor allem der Bereich „Wohnen“. Ehemalige Schülerinnen und Schüler und deren Eltern diskutieren gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern und Eltern der Abschlussstufe die Erfahrungen mit dem Ablöseprozess, geben Einblicke in unterschiedliche Wohnkonzepte und ermöglichen Besichtigungen. In Zusammenarbeit mit der KoKoBe Mönchengladbach2 werden Hilfepläne erstellt, Schlüsselqualifikationen erarbeitet und in Plan- und Rollenspielen Tätigkeiten und Fertigkeiten rund ums Wohnen ausprobiert. Für Schülerinnen und Schüler der ASS 3 besteht ein Angebot zum Probewohnen mit Betreuung durch einen BeWo-Dienst (Betreutes Wohnen) in einer Trainingswohnung des LVR in Mönchengladbach. Zwei Wochen lang können mehrere Schülerinnen und Schüler das Leben in einer betreuten Wohngemeinschaft ausprobieren. Das Angebot wird von der Schule vermittelt, liegt jedoch im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. 1 Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG – AO-SF) vom 29.04.2005. 2 Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle

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Unterricht


Zur Darstellung der Unterrichtsarbeit an unserer Schule werden im Folgenden einige Fächer und Lernbereiche beispielhaft beschrieben. Detaillierte Ausführungen zu den Unterrichtsschwerpunkten finden sich in den schulinternen Curricula der Fächer.

Deutsch

Das Fach Deutsch umfasst die Bereiche:

  • Lesen
  • Schreiben
  • Mündliches Sprachhandeln

Aufgrund der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sind Inhalte, Ziele, eingesetzte Materialien und das Lerntempo sehr verschieden. Der Erwerb und Ausbau der Lesefähigkeit erstreckt sich über unterschiedlich lange Zeiträume in der Grund-, Orientierungs- und auch in der Abschlussstufe. Lernen mit allen Sinnen ist ein durchgängiges Unterrichtsprinzip. Lesemotivation und Lesefertigkeiten – Lesen von Silben, Wörtern, Sätzen und Texten - werden je nach Leistungsvermögen mit altersangemessenen Themen für die Schülerinnen und Schüler erweitert. Mit vielfältigen individuell angepassten Angeboten verläuft der Schreiblehrgang im Unterricht: Dazu gehören in der Grundstufe sehr umfassende vorbereitende Bewegungsübungen und in allen Stufen begleitende Unterstützung bei motorischen Beeinträchtigungen (z. B. Einsatz des Computers als Schreibhilfe). Im Bereich Schreiben bilden individuell orientierte Rechtschreiblehrgänge und Übungen zur Grammatik einen Schwerpunkt. Dies wird ergänzt durch Schreibanlässe, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Jahrgangsstufen orientieren. Das mündliche Sprachhandeln verfolgt das zentrale Ziel, kommunikative Fähigkeiten zu entwickeln. Dazu gehören Bereitschaft, Mut und Interesse zur Beteiligung an kommunikativen Prozessen. In der Grundstufe stehen Aufbau und Einhaltung von Gesprächsregeln, Sprecherziehung und Wortschatzerweiterung im Vordergrund. In der Orientierungs- und Abschlussstufe liegen die Schwerpunkte auf der Förderung der Fähigkeit, sich in unterschiedlichen Situationen, z.B. bei Telefonaten oder Bewerbungsgesprächen, angemessen zu äußern. Bei der Auswahl der Themen wird vor allem die besondere Lebens- und Berufssituation Jugendlicher mit Behinderungen berücksichtigt. Ein Teil der Schülerschaft ist nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Lage, den Gebrauch der Schriftsprache zu erlernen. Für sie steht das mündliche Sprachhandeln im Vordergrund. Bei nichtsprechenden Schülerinnen und Schülern werden spezielle Methoden und Medien der Unterstützten Kommunikation angeboten, um ihre Verständigungsmöglichkeiten zu erweitern (s. Kap. Unterstützte Kommunikation).

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Mathematik

Das Fach Mathematik wird im ersten Schulbesuchsjahr i. d. R. im Klassenverband erteilt. Hier steht zunächst eine umfassende Diagnostik der grundlegenden Fähigkeiten im mathematischen Bereich im Mittelpunkt:

  • Farbe, Form, Größe
  • Fähigkeit zum Sortieren und Ordnen
  • Raumbegriffe (z.B. vor, hinter, neben usw.)
  • Mengen- und Größenvergleiche
  • Reihenbildung

Ausgehend von den jeweiligen Lernvoraussetzungen werden diese sogenannten pränumerischen Kompetenzen ausgebaut und gefestigt, da diese unabdingbare Voraussetzungen für den Umgang mit Zahlen und Rechenoperationen darstellen. Darauf aufbauend wird der Zahlbegriff angebahnt (u.a. Zuordnung Menge – Zahl; Vergleiche von Mengen und Zahlen) und ggf. werden bereits erste Rechenoperationen eingeführt. Ab dem 2. Schulbesuchsjahr wird Mathematik in der Regel in klassenübergreifenden Lerngruppen unterrichtet. Diese äußere Differenzierung ist notwendig, weil die Lernvoraussetzungen und Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler so unterschiedlich sind, dass im Klassenverband nicht immer adäquate Lernpartner vorhanden sind. Die Gruppen werden zu Beginn eines jeden Schuljahres zusammengestellt. Falls erforderlich wechseln die Schülerinnen und Schüler auch im laufenden Schuljahr in eine andere Gruppe. Neben den o.g. pränumerischen Inhalten, die auch über die ersten Schuljahre hinaus noch wichtig sein können, lassen sich drei mathematische Lernbereiche unterscheiden:

Arithmetik: Hier geht es um die Erarbeitung der Rechenoperationen und der vier Grundrechenarten.

Geometrie: Im Vordergrund steht der Umgang mit Formen, Maßen und Lagebeziehungen. Dabei werden auch Wahrnehmungsfähigkeit und räumliches Vorstellungsvermögen geschult. Aufgrund der Beeinträchtigungen und besonderen Lernvoraussetzungen vieler Schülerinnen und Schüler sind hier oft sehr individuelle Zugangs- und Lernformen notwendig.

Sachrechnen: Zentrales Anliegen des sachbezogenen Mathematikunterrichts ist die Erschließung der Lebenswirklichkeit durch das Rechnen in vielen Alltagssituationen. Die Schülerinnen und Schüler lernen den Umgang mit Größen wie Geld, Zeit und Zeitspannen, Längen, Gewichten etc. kennen. In allen Bereichen ist es ein wichtiges Ziel, das Gelernte in realen Situationen aus dem Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler umzusetzen. Am Ende der Grundstufenzeit findet eine erneute individuelle Überprüfung der mathematischen Kompetenzen, insbesondere des Mengen- und Zahlverständnisses, statt.

Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden theoretisch-mathematischen Kompetenzen vertiefen und erweitern in der Orientierungs- und Abschlussstufe ihre Kenntnisse in den Bereichen Arithmetik, Geometrie und Sachrechnen. Dabei orientieren sich die Anforderungen immer an den individuellen Fähigkeiten.

Schülerinnen und Schüler mit vorwiegend lebenspraktischen Fähigkeiten werden dann in der Orientierungs- und Abschlussstufe nach dem „Baustein-Konzept“ unterrichtet. Dabei werden in handlungsorientierten, projektartigen Unterrichtsformen immer wieder Themen aus folgenden Inhaltsbausteinen bearbeitet: Geld, Zeit, Längen, Gewichte, Hohlmaße, Zahlen und Ziffern. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei notwendige Kompetenzen zur Alltagsbewältigung entwickeln und üben.

Seit einigen Jahren bestehen an unserer Schule die sogenannten „MuK-Gruppen“ (Mathematik und Unterstützte Kommunikation), ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit intensivpädagogischem Unterstützungsbedarf vor allen Dingen in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Kognition und auch Sprache. In diesen Gruppen werden mathematische Inhalte (z.B. „Alles was rund ist“, „Alles was zur Karnevalszeit gehört“, etc.) basal erlebbar gemacht, aber auch erste pränumerische Inhalte (z.B. Sortieren von Farben und Formen) angeboten. Diese Inhalte werden verbunden mit individuellen Förderangeboten aus dem Bereich der Unterstützten Kommunikation.

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Intensivpädagogische Förderung schwerstbehinderter Schülerinnen und Schüler

Die Gruppe der schwerstbehinderten Schülerinnen und Schüler ist sehr heterogen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit werden, ausgehend von den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Kindes, die jeweiligen Fördermaßnahmen geplant. In einem schulinternen Konzept1 werden zahlreiche Bausteine der Förderung detailliert beschrieben. Einige Schwerpunkte werden im Folgenden dargestellt. Die Förderangebote sind ganzheitlich ausgerichtet und bieten Anregungen in den verschiedenen Entwicklungsbereichen, z.B. Wahrnehmung, Motorik und Kommunikation.

Die Förderung von Eigenaktivität und größtmöglicher Selbstbestimmung ist ein übergeordnetes Ziel. Bei der Umsetzung ist die Integration der schwerstbehinderten Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenverband von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund findet die Förderung überwiegend in den Klassen statt. Im Unterricht arbeiten die Schülerinnen und Schülern in der Regel am gleichen Unterrichtsinhalt wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Dabei werden ihnen Angebote gemacht, die auf ihre individuellen Möglichkeiten abgestimmt sind. Im Folgenden einige Beispiele:

  • Materialerfahrungen sammeln im Umgang mit Naturmaterialien im Sachunterricht
  • angeleiteter Umgang mit Farben im Fach Kunst
  • Unterstützung beim Spielen rhythmischer Instrumente im Musikunterricht
  • Einsatz spezieller elektronischer Geräte zum Stellen von Kopfrechenaufgaben, Vorlesen von Arbeitsaufträgen, Vortragen von Kurzgeschichten etc. für die Mitschülerinnen und Mitschüler (s. Unterstützte Kommunikation)

Darüber hinaus übernehmen schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern besondere Dienste und Botengänge für die Klassengemeinschaft, z.B. Kakaodienst, Essensbestellungen, Einkäufe und üben so, sich in der Schule zurecht zu finden und mit Menschen in ihrer Umgebung in Kommunikation zu treten.

Ergänzend zur Förderung im Klassenverband finden gezielte, individuell abgestimmte Fördermaßnahmen in Einzelsituationen oder klassenübergreifenden Gruppen statt. Für Einzelförderungen steht ein mobiler Wagen mit Materialien zur Vermittlung basaler Wahrnehmungserfahrungen zur Verfügung.

Zudem wurde die „Sinnesinsel“, ein Raum mit besonderer Ausstattung zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit schwerster Behinderung, eingerichtet. Angebote aus den verschiedenen Wahrnehmungsbereichen (vestibulär, propriozeptiv, taktil, visuell, akustisch) und solche aus den Bereichen der Unterstützten Kommunikation und Assistiven Technologien können von den Schülerinnen und Schülern in verschiedenen Bereichen genutzt werden. Darüber hinaus werden jahreszeitlich- oder themengebundene Stationen zur basalen Förderung angeboten.

Besonders im Hinblick auf die Förderung von Motorik und taktiler Wahrnehmung kommt der engen Zusammenarbeit von Lehrkräften und Therapiekräften eine zentrale Bedeutung zu.

Klassenübergreifende Gruppen mit umfangreichem Materialangebot sind z.B.:

  • Quasselgruppe aus dem Bereich Unterstützte Kommunikation
  • Differenzierungsgruppen im Bereich Mathematik und Kommunikation (MuK, s.o.)
  • Snoezel-AG (spezielles Entspannungs- und Wahrnehmungsangebot für schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler)
  • Aktionstag in der Turnhalle
  • Bewegungsangebote im Therapiebad

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Unterstützte Kommunikation

Einige Schülerinnen und Schüler sind nicht oder kaum in der Lage, sich über Lautsprache zu verständigen. Für diese Schülerinnen und Schüler ist es schwer, zum Teil sogar unmöglich, mit anderen Kindern und Erwachsenen von sich aus Kontakt aufzunehmen und ihre Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse mitzuteilen. Ihre Möglichkeiten, am Gruppengeschehen teilzuhaben, sind daher stark eingeschränkt. Dies bezieht sich sowohl auf Situationen in der Klasse als auch auf andere Lebensbereiche innerhalb und außerhalb der Schule. Der Förderansatz der Unterstützten Kommunikation kann hier eine wirkungsvollere Verständigung ermöglichen. Unterstützte Kommunikation umfasst Möglichkeiten der Kommunikationserweiterung durch den Einsatz von:

  • körpereigenen Ausdrucksformen (z.B. Körperspannung, Gesichtsausdruck, Blickbewegungen, Gesten und Gebärden)
  • nichtelektronischen Hilfen (z.B. Bildtafeln, Kommunikationstafeln und
  • elektronischen Hilfsmitteln (z.B. Schalter zur Steuerung eines elek-tronischen Spielzeugs, einfache Tasten mit Sprachausgabe, Sprachcomputer, Tablet-Computer).


Die Entwicklung von Ausdrucksmöglichkeiten mit Hilfe Unterstützter Kommunikation ist in der Regel ein langfristiger Prozess, der die Mitarbeit aller Bezugspersonen wie z.B. Eltern, Geschwister, Mitschülerinnen und Mitschüler sowie pädagogische und therapeutische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordert. Die Ziele für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler können sehr unterschiedlich sein. Sie werden entsprechend ihren Möglichkeiten individuell festgelegt. Für manche kann es ein wichtiges Ziel sein zu lernen, dass sie das Geschehen in ihrer Umgebung aktiv beeinflussen und mitgestalten können. Andere dagegen können mit Hilfe von Symboltafeln oder elektronischen Kommunikationshilfen die Fähigkeiten entwickeln, eigene Ideen und Gedanken in differenzierter Form zu äußern und sich an Gesprächen zu beteiligen. Ebenso können lautsprachunterstützende Gebärden die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Die Gebärden können sowohl das Sprachverständnis als auch die aktive Lautsprache fördern. Förderung im Bereich der Unterstützten Kommunikation kann im Rahmen von Einzelförderungen, in speziellen Fördergruppen sowie im Klassenverband stattfinden. Sie sollte aber darüber hinaus in vielfältigen Alltagssituationen angewendet und geübt werden. Dieser Prozess wird von dem in der Schule tätigen Beratungsteam für Unterstützte Kommunikation begleitet (s. Beratungsangebot für Unterstützte Kommunikation und individuelle Nutzung Assistiver Technologien).

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Computereinsatz / neue Medien

Der Umgang mit dem Computer ist sowohl in der Schule als auch in der Freizeit der Schülerinnen und Schüler von zunehmender Bedeutung. Der Computer stellt gerade für Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung eine besondere Chance dar, gegebenenfalls vorliegende Einschränkungen der Fein- und Grobmotorik sowie der Mobilität auszugleichen. Computer werden in der Schule vielfältig genutzt:

  • als Schreibhilfe vor allem für motorisch eingeschränkte Kinder und Jugendliche bei Bedarf auch durch die Nutzung spezieller, individuell angepasster Eingabehilfen (z.B. Tastaturen, Mausersatzsysteme)
  • als Lernhilfe durch den Einsatz von Lernprogrammen und -spielen zur Mathematik-, Sprach-, Wahrnehmungs- und Konzentrationsförderung
  • zur Erweiterung des Erfahrungsspektrums durch Lernprogramme zu Sachthemen
  • zur Freizeitgestaltung
  • Nutzung des Internets für Recherchezwecke und zur Kommunika-tion

Ein wesentliches Ziel ist es, den bewussten Umgang mit dem Medium Computer zu lernen. Dazu gehört es auch, die Chancen und Risiken z.B. bei der Nutzung von sozialen Netzwerken im Internet sowie im Umgang mit Smartphones zu kennen. Internetfähige Desktop-Computer und Notebooks PCs befinden sich in allen Klassenräumen und im Computerraum. Darüber hinaus stehen für den Einsatz im Unterricht mehrere Smartboards und Tablets zur Verfügung.

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Medizinisch-pflegerische Betreuung und Versorgung

Einige Schülerinnen und Schüler benötigen spezielle medizinische und pflegerische Hilfen, die von Krankenschwestern übernommen werden müssen. Das Aufgabengebiet ist umfangreich:

  • Durchführung medizinischer Maßnahmen:

◦ Katheterisieren
◦ Absaugen der oberen Atemwege
◦ Sondieren
◦ Inhalieren
◦ Injizieren
◦ Blutzuckerkontrolle
◦ Medikamentengabe

  • Förderung und Unterstützung schwerstbehinderter Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit den Klassenteams
  • Förderpflege
  • Schwimmbegleitung
  • Lagerung und Lagerungswechsel zur Entspannung und Entlastung
  • unterstützende und fördernde Hilfen beim Essen und Trinken
  • Hilfe bei Toilettengängen
  • Haut- und Körperpflege
  • Erste Hilfe bei Verletzungen und medizinischen Notfällen
  • medizinische Versorgung von Schülerinnen und Schülern bei Tages- und mehrtägigen Klassenfahrten sowie bei Schülerbetriebspraktika


Zu den medizinisch-pflegerischen und pädagogischen Tätigkeiten kommen vielfältige Beratungsaufgaben hinzu:

  • Zusammenarbeit und Austausch mit Eltern, Lehrkräften, Therapeutinnen und Therapeuten, behandelnden Ärztinnen und Ärzten
  • pflegerische Anleitung und Einweisung von Helferinnen und Helfern im Bundesfreiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr sowie von Praktikantinnen und Praktikanten
  • medizinische Beratung und Anleitung von Eltern, Lehrkräften und Therapeutinnen und Therapeuten, in Einzelfällen auch im häuslichen Umfeld
  • Beachtung und Kontrolle des Infektionsschutzgesetzes

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Therapie

Die enge Vernetzung von pädagogischen und therapeutischen Angeboten ist ein wesentliches Merkmal der Arbeit an der LVR-Förderschule.

Ergotherapie und Physiotherapie finden zeitgleich mit den Unterrichtsstunden statt. Ein Schwerpunkt der therapeutischen Arbeit liegt in der Grundstufe. Nach Möglichkeit wird jeweils eine Therapeutin bzw. ein Therapeut beider Fachrichtungen einer bestimmten Klasse zugeordnet. Die Behandlung erfolgt sowohl in speziell eingerichteten Therapieräumen als auch im Klassenraum, im schuleigenen Bewegungsbad, in der Turnhalle und außerhalb des Schulgebäudes, wo Alltagsaktivitäten erlernt werden können.

Die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen werden durch die Erhebung eines Befundes festgestellt. Dies dient der Entwicklung von speziellen Therapiezielen.

Wegen der begrenzten Zahl der angestellten Therapeutinnen und Therapeuten können nicht alle Kinder und Jugendlichen im erforderlichen Umfang behandelt werden.

Dennoch tragen therapeutische Maßnahmen wesentlich dazu bei, die Lernvoraussetzungen der Kinder mit motorischen Beeinträchtigungen zu verbessern, z.B. durch die Förderung der folgenden Entwicklungsbereiche:

  • motorische Alltagsaktivitäten und Funktionen
  • Handlungs- und Bewegungsplanung
  • Wahrnehmung
  • Kommunikation

Je nach individuellen Fähigkeiten und Zielen werden zudem angeboten:

  • Rollstuhl fahren
  • Fahrrad fahren
  • Trampolin springen
  • Therapie im Wasser

Die Behandlungen stützen sich auf neurophysiologische Grundlagen. Sie werden gemeinsam von Physiotheraapie und Ergotherapie koordiniert und nach verschiedenen Therapiekonzepten durchgeführt. Dabei stehen die Eigenaktivität und die Entwicklung der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt der therapeutischen Maßnahmen:

  • An- und Ausziehen
  • Toilettentraining, Körperpflege
  • Essenshilfe
  • Stehen und Gehen
  • Erhalten und Erweitern der Beweglichkeit
  • Gebrauch adaptierter Gebrauchsgegenstände und Hilfsmittel wie z.B:

◦ zum Schreiben und Essen
◦ zum Sitzen
◦ zum Kommunizieren
◦ zum Fortbewegen

Die Therapeutinnen und Therapeuten bieten Beratung und Hilfestellung bei der Hilfsmittelversorgung (Rollstuhl, Orthesen, Sitz-, Steh- und Laufhilfen) an. Sie arbeiten mit verschiedenen orthopädischen Technikern und Sanitätshäusern zusammen.

Eine enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist erwünscht und wichtig für den Erfolg der therapeutischen Behandlung.

Im Sinne einer ganzheitlichen Förderung nehmen die Therapeutinnen und Therapeuten weitere Aufgaben wahr, die über die therapeutische Behandlung der Schülerinnen und Schüler hinausgehen:

  • Assistenz bei Untersuchungen durch den Schularzt
  • Kontakt mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und Therapiekräften
  • Mitarbeit bei der Diagnostik im Bereich der Motorik im Rahmen der Gutachtenerstellung nach AO-SF
  • beratende Tätigkeit bei der Schülerbeförderung
  • Anleitung der Helferinnen und Helfer im Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen sozialen Jahr
  • Elterngespräche, Elternabende
  • Fachliche Beratung
  • Mitarbeit an den individuellen Förderplänen
  • Begleitung von Klassenfahrten und Ausflügen

Ergotherapie und Physiotherapie sind freiwillige Leistungen des Schulträgers Landschaftsverband Rheinland. Die Behandlungen können nur auf ärztliche Verordnung erfolgen. Die Abrechnung mit den Krankenkassen obliegt dem LVR.

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Ergänzende Beratungsangebote

Schulinternes Informations- und Beratungsteam (SchIB-Team)

Ergänzende Beratungsangebote Schulinternes Informations- und Beratungsteam (SchIB-Team) Als Ansprechpartner im Vorfeld der Einleitung des offiziellen Verfahrens sowie bei Fragen nach dem geeigneten Förderort für ein Kind bietet ein Team von drei Beratungslehrerinnen und einem Therapeuten interessierten Eltern, Betreuungspersonen und Schülerinnen und Schülern Informationsgespräche über unsere Schule und ihre Schwerpunkte sowie über den Ablauf des Aufnahmeverfahrens an. Das Team informiert über:

  • Tagesablauf
  • Unterrichtsschwerpunkte
  • Förderangebote
  • Bildungsangebote
  • Therapieangebote
  • Pflegeangebote
  • Schullaufbahnmöglichkeiten
  • andere mögliche Förderorte
  • den Ablauf des Verfahrens nach AO-SF

Das Team berät über

  • mögliche Förderangebote
  • eventuell geeignete Förderorte
  • einen möglicherweise bestehenden Förderbedarf im körperlichen und motorischen Bereich

Darüber hinaus vermittelt das Team Kontakt zu verschiedenen Stellen innerhalb und außerhalb der Schule.

  • zum Beratungsangebot der Schule für Unterstützte Kommunikation und Assistive Technologien
  • zum medizinischen Fachpersonal der Schule
  • zu weiteren Beratungsstellen (schulpsychologischer Dienst, SPZ usw.)
  • zu Rehafirmen zwecks Hilfsmittelversorgung
  • zu anderen Schulen

Anfragen zur Beratung können über das Schulbüro hinterlassen werden. Das Team meldet sich zur individuellen Terminabsprache zurück.

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Beratungsangebot für Unterstützte Kommunikation (UK) und individuelle Nutzung Assistiver Technologien (AT)

Mit Beauftragung durch die Bezirksregierung Düsseldorf bieten zwei Mitarbeiterinnen unserer Schule eine Beratung für Unterstützte Kommunikation (UK) und individuelle Nutzung Assistiver Technologien (AT) an. Dieses Angebot richtet sich an die Bezugspersonen (Eltern, Lehrkräfte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Schulbegleitungen) von Schülerinnen und Schüler, die nicht oder kaum in der Lage sind, sich über Lautsprache mitzuteilen oder die auf spezielle Hilfsmittel angewiesen sind, um einen Computer im Unterricht und in der Freizeit bedienen zu können. Das Beratungsteam informiert über vielfältige Formen der Kommunikationserweiterung sowie über Möglichkeiten der Computernutzung mit Hilfe spezieller Eingabehilfen und Software. Die unterschiedlichen Beratungsbausteine richten sich nach den individuellen Anfragen. Grundsätzlich bietet das Beratungsteam folgende Bausteine an:

  • Diagnostik und Hilfsmittelerprobung

Durch Beobachtungen, Hilfsmittelerprobungen und Gespräche mit den Bezugspersonen werden die individuellen Kommunikationsfähigkeiten der Schülerin / des Schülers beurteilt. Verschiedene Hilfsmittel stehen in der Schule zur Verfügung und können im Rahmen der Beratungen spielerisch genutzt werden. Gemeinsam mit der Schülerin / dem Schüler sowie den Bezugspersonen wird entschieden, durch welche Kommunikationsformen und -hilfsmittel die Kommunikationsfähigkeiten erweitert werden können, bzw. welche assistive Technologien notwendig sind.

  • Hilfsmittelbeantragung

Das Beratungsteam arbeitet mit verschiedenen Hilfsmittelfirmen zusammen und unterstützt die Bezugspersonen bei Erst- und Neubeantragungen von individuellen Kommunikationshilfen und assistiven Technologien. Zusätzlich zu der grundsätzlichen Einweisung in die Geräte, erfolgt eine individuelle Einarbeitung und kontinuierlich fortlaufende Begleitung der Bezugspersonen durch das Beratungsteam.

  • Kommunikationsförderung

Gemeinsam mit der Schülerin / dem Schüler sowie den Bezugspersonen werden Ziele für die Kommunikationsförderung und den Einsatz assistiver Technologien festgelegt sowie konkrete Fördermaßnahmen für den Alltag überlegt. Besonders wichtig ist es hierbei, die verschiedenen Lebensbereiche innerhalb und außerhalb der Schule zu berücksichtigen und in die Planung der Fördermaßnahmen einzubeziehen. Durch eine kontinuierliche Begleitung der Bezugspersonen werden die Fördermaßnahmen regelmäßig evaluiert und individuell angepasst.

  • Unterstützung bei technischen Problemen

Die Beratung für Unterstützte Kommunikation und Assistive Technologien findet seit mehreren Jahren immer montags von 12.00 - 13.00 Uhr statt und ist somit zu einem festen Bestandteil des Beratungsangebots der Schule geworden. Sie bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Schule sowie auch externen Interessierten eine verlässliche Anlaufstelle für Fragen in den Bereichen Unterstützte Kommunikation und Assistive Technologien. Terminwünsche von externen Institutionen oder Privatpersonen können über das Schulbüro angefragt werden.

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Beratung zum Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung im Auftrag des Schulamtes

Mit Beauftragung durch das Schulamt bieten zwei Lehrkräfte unserer Schule Beratung zu Fragestellungen rund um den Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung an. Diese richtet sich schwerpunktmäßig an die Schulen des Gemeinsamen Lernens im Bereich der Stadt Mönchengladbach.

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Klassenübergreifende Angebote

Um den vielfältigen Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Schule ergänzend zum Fachunterricht im Klassenverband verschiedene weitere Aktivitäten an:

Arbeitsgemeinschaften finden sowohl in der Grundstufe als auch in der Orientierungs- und Abschlussstufe einmal wöchentlich statt. Hier können die Schülerinnen und Schüler Angebote entsprechend ihren Neigungen wählen. Neben fachlichen Zielen werden durch diese Organisationsform auch soziale Kompetenzen gefördert. Die Schülerinnen und Schüler lernen hier, sich auf andere Lerngruppen, Unterrichtssituationen und Bezugspersonen einzulassen.
Zwei Beispiele für Arbeitsgemeinschaften seien im Folgenden genannt:

Im Rahmen der Reit-AG erhalten einzelne Schülerinnen und Schüler der Grundstufe für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit, an einem therapeutischen Reitangebot teilzunehmen, das in Zusammenarbeit mit einer Praxis für Ergotherapie und tiergestützte Therapie gestaltet wird. Schülerinnen und Schüler können hier auf vielfältige Weise in Kontakt mit den Pferden treten und dabei Sicherheit und Einfühlungsvermögen gewinnen, sei es durch eine vorsichtige Annäherung, bei der Tierpflege oder in unterschiedlichster Form auf dem Rücken der Pferde. Im Vordergrund stehen hierbei vor allem Übungen, die sich positiv auf die Bereich Körperwahrnehmung. Koordination und Rumpfkontrolle auswirken können. In verschiedenen Spielen wird zudem das Miteinander, wie z.B. Rücksichtnahme und Kooperation gefördert.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe, die den Mofaführerschein erwerben wollen, erhalten im Rahmen eines AG-Angebotes gezielte Anleitung und haben so die Möglichkeit, sich in Theorie und Praxis auf die Führerscheinprüfung vorzubereiten.

Der Sportunterricht in der Sekundarstufe und zum Teil auch in der Primarstufe ist in klassenübergreifenden, differenzierten Lerngruppen organisiert. Sie gliedern sich in Gruppen für den Rollstuhlsport, den Elek-trorollstuhlsport und für Schülerinnen und Schüler, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Der Sportunterricht bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre motorischen Fähigkeiten und ihre Mobilität zu verbessern und sich im Wettkampf mit anderen zu messen. Er dient auch der Vorbereitung auf verschiedene Sportwettkämpfe, an denen die Schule seit etlichen Jahren erfolgreich teilnimmt (siehe auch Öffnung der Schule).
Ebenfalls Teil des Sportunterrichts ist das Schwimmen. Dies findet für Nichtschwimmer und für Schülerinnen und Schüler mit schwersten Behinderungen im schuleigenen Bewegungsbad statt. Haben Schülerinnen und Schüler das Schwimmen bereits gelernt oder befinden sie sich auf dem Weg dorthin, so erhalten sie die Möglichkeit, am klassenübergreifenden Schwimmunterricht in einem städtischen Schwimmbad teilzunehmen.

Im Rahmen des Aktionstages wird jeden Donnerstag in der Turnhalle eine psychomotorische Bewegungslandschaft aufgebaut. Diese wird insbesondere von den Klassen der Primarstufe und der Physiotherapie intensiv genutzt. Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich hier weitestgehend eigenständig und nach Bedarf mit individueller Hilfe. Sie können ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechend selbst entscheiden, welche Angebote sie nutzen. Auf diese Weise erhalten sie die Möglichkeit zahlreicher individueller Bewegungs- und Wahrnehmungserfahrungen.

Die Schülerbücherei steht als Instrumentarium für Information, Unterhaltung, Anregung, Entspannung und Wissensvermittlung allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (Schülern und Schülerinnen, Lehrkräften, Therapeuten und Therapeutinnen) zu jeder Zeit zur Verfügung und wird viel genutzt. Einige Klassen besuchen die Bücherei regelmäßig jede Woche. Andere nutzen freie Zeiten und recherchieren unter Anleitung in Sachbüchern und leihen Medien für den Unterricht aus. Auch die Lehrkräfte und Therapiekräfte nutzen das Medienangebot der Bücherei für die Förderung der Kinder und Jugendlichen.
Ein einfaches elektronisches Ausleihsystem bzw. unterstützt Schülerinnen und Schüler beim selbstständigen Ausleihen und Zurückgeben von Medien.

Ein wichtiger Bestandteil des Schullebens ist das gemeinsame Feiern von Festen im Jahresverlauf. Hierzu gehören neben dem Schulfest die St. Martinsfeier, die Karnevalsfeier sowie das gemeinsame Singen im Advent und zu Ostern. Die Feiern zu St. Martin und Karneval werden durch die Schülerinnen und Schüler im Klassenverband oder in klassenübergreifenden Projektgruppen vorbereitet. Sie werden innerhalb der Grundstufe, der Orientierungsstufe und der Abschlussstufe jeweils mit einem altersgemäßen Programm durchgeführt.

An Projektwochen und Projekttagen arbeiten Schülerinnen und Schüler über mehrere Schultage hinweg an einem speziellen Themenschwerpunkt. Auf diese Weise werden Lernangebote geschaffen, die den alltäglichen Unterricht durch besondere, praxisbezogene Aktivitäten ergänzen und das Schulleben bereichern. Projektwochen und Projekttage finden im Klassenverband oder aber in klassenübergreifenden Lerngruppen statt.
Ein besonderer Höhepunkt war das Zirkusprojekt im September 2016, an dem die gesamte Schulgemeinde mitgewirkt hat.

Ein weiteres Anliegen der Schule ist es, positives Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und zu würdigen. Hierzu findet mehrmals im Jahr eine Ehrung von Schülerinnen und Schülern statt, die regelmäßig und zuverlässig anderen Mitschülerinnen und Mitschülern geholfen haben. Die Ehrung im Kreis der Mitschülerinnen und Mitschüler soll auch andere motivieren, ein hilfsbereites und rücksichtsvolles Verhalten zu entwickeln.

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Besondere Aktivitäten – Öffnung der Schule

Mit einem Tag der offenen Tür öffnet sich die Schule in jedem Herbst interessierten Eltern und Fachpersonen. Durch informative Vorträge, Unterrichtshospitationen, Selbsterfahrungsangebote im Bereich der Therapie sowie Möglichkeiten des persönlichen Austauschs werden die vielfältigen Lern- und Förderangebote der Schule vorgestellt. Eltern potentieller Schülerinnen und Schüler, aber ebenso Eltern unserer Schule sowie Kooperationspartner aus Schulen des Gemeinsamen Lernens und aus anderen pädagogischen, therapeutischen und medizinischen Einrichtungen nutzen dieses Angebot, um die Arbeitsweise unserer Schule kennenzulernen. Einmal im Jahr findet ein Schulfest statt. Dieser Tag ist eine gute Gelegenheit für die Öffnung der Schule nach außen. Das Schulfest dient auch der Präsentation der Schule und der Integration in den Stadtteil. Die einzelnen Stände und Aktionen werden von den Klassen gemeinsam mit den Eltern vorbereitet. Spiel, Spaß und Aktionen bieten Anlass zum zwanglosen Zusammensein und zum Abbau von Berührungsängsten. Es ergibt sich auch die Gelegenheit für ehemalige Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Wiedersehen. Mehrtägige Klassenfahrten werden in der Regel schon ab dem zweiten Schulbesuchsjahr regelmäßig durchgeführt. Näheres hierzu ist im schuleigenen Schulfahrtenprogramm festgelegt. Reiseziel, Dauer und Entfernung richten sich nach den besonderen Bedingungen der einzelnen Klasse. Die Fahrten werden mit den Eltern abgesprochen und gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen vorbereitet. Ziel der Klassenfahrten ist es, neue Lern- und Erlebnismöglichkeiten zu bieten und die Selbstständigkeit zu fördern. Die Gruppenerfahrung rund um die Uhr fördert das soziale Verhalten und gibt Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen. Tagesausflüge und Unterrichtsgänge bieten ebenfalls die Möglichkeit, neue Dinge zu erleben, das Umweltwissen zu erweitern und vielfältige sehr konkrete und lebensnahe Erfahrungen zu sammeln. Seit 1983 führt die Schule einmal jährlich eine zehntägige Skifahrt für Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schulbesuchsjahr durch. Gerade für körperbehinderte, gehfähige Schülerinnen und Schüler hat sich diese Sportart als sehr geeignet für die Gleichgewichtskoordination und die Ausbildung von wichtigen Bewegungsabläufen erwiesen. Regelmäßig durchgeführt werden ganztägige Sportfeste auf regionaler und überregionaler Ebene in Zusammenarbeit mit anderen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung sowie auch mit anderen Institutionen und Vereinen. Am Landessportfest Leichtathletik nehmen zahlreiche Schülerinnen und Schüler unserer Schule teil. Bei den übrigen Sportfesten (Schwimmen, Fußball, Tischtennis, Elektrorollstuhl-Riesenball) ist die Teilnehmerzahl geringer. Im sportlichen Bereich haben die Schülerinnen und Schüler zahlreiche Erfolge erzielen können, u.a. sind sie im Jahr 2010 Bundessieger beim Wettbewerb Jugend trainiert für Paralympics im Bereich Leichtathletik geworden. Darüber hinaus waren Schülerinnen und Schüler unserer Schule in den vergangenen Jahren auf Bezirksebene in den Sportarten Fußball, Schwimmen, Wheelsoccer, Elektrorollstuhl-Riesenball Rollstuhl-Basketball, Tischtennis und Polybat erfolgreich und belegten hier erste Plätze. Für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche gibt es besondere Angebote auf dem mehrtägigen Bewegungs- und Erlebnisfest in der Krahnendonkhalle – Mönchengladbach. Für Schülerinnen und Schüler der Grundstufe findet einmal im Jahr ein Erlebnistag mit phantasievollen Angeboten zum Thema Wahrnehmung und Bewegung statt. Dieser wird im jährlichen Wechsel von verschiedenen Förderschulen ausgerichtet. Bei den Sportfesten können Kontakte zu anderen Schülerinnen und Schülern geknüpft werden. Sie bieten die Möglichkeit, sich in Sport und Spiel unter gleichen Bedingungen mit anderen zu messen. Während des Schuljahres werden in klassenübergreifenden Gruppen fortlaufend Tanz- und Musicalprojekte erarbeitet. Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Gelegenheit, beim Schauspielen, Singen und Tanzen ihre eigenen Kompetenzen einzubringen und zu entwickeln. Dies erweitert ihr Körperbewusstsein, verbessert ihre motorischen Fähigkeiten und stärkt das Selbstbewusstsein. Die Ergebnisse können sie zu verschiedenen Anlässen innerhalb und außerhalb der Schule präsentieren. Die Trommelgruppe TschitschaPeng1 ist die Schulband. Sie bereichert seit etlichen Jahren bei zahlreichen Veranstaltungen das Schulleben und tritt auch außerhalb der Schule auf. Die städtische Musikschule bietet Instrumentalunterricht an, der während des Schultages durch Fachkräfte aus dem heilpädagogischen Bereich erteilt wird. Gemeinsam mit anderen Jugendlichen werden auch Konzerte in der Musikschule beim Musikschultag und bei diversen Einzelveranstaltungen durchgeführt. Zu weiteren kulturellen Veranstaltungen zählt das Projekt „Live Music now“ mit der Yehudi Menuhin Stiftung. Die Stiftung vermittelt junge Musikerinnen und Musiker, die klassische Konzerte für die Schulgemeinde aufführen. Ebenso sind der Besuch von Theaterveranstaltungen und die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, z.B. im Rahmen des Programms Kultur und Schule, Teil des Schullebens. Einmal im Jahr veranstalten Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrganges mit Unterstützung der Eltern und Lehrkräfte die „Kulturnacht“. Hierzu werden lokale Musikerinnen und Musiker in die Schule eingeladen. Der Erlös der Veranstaltung fließt in die Finanzierung der Abschlussfahrt. Etwa alle zwei Jahre führt die Schule einen Sponsorenlauf durch, an dem alle Jahrgangsstufen beteiligt sind. Es werden dabei Gelder gesammelt, die anteilig in Neubeschaffungen für die Schule und in caritative Projekte fließen. Die Schülerinnen und Schüler sind dabei in vielfältiger Weise aktiv. Sie gewinnen nicht nur Sponsoren, sondern beteiligen sich auch bei der Entscheidung, wofür das gespendete Geld ausgegeben werden soll. Begegnung und Austausch mit der örtlichen Grundschule und der Katholischen Hauptschule Rheindahlen finden bei gemeinsamen Festen (z. B. Weihnachtsfeier, Sankt Martin) und beim Sport statt. Durch gegenseitige Einladungen und gemeinsame Projektarbeit sind die Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Schulen in den vergangenen Jahren einander näher gekommen. Das Gymnasium ist in jedem Jahr mit seinem Pädagogikkurs in unserer Schule, um Theorie und Praxis zu verbinden. Begegnung mit anderen Schulen findet auch bei weiteren Veranstaltungen statt, so etwa beim Staffellauf des LVR „Tour der Begegnung – Inklusion läuft!“ sowie bei Projekten und Kulturveranstaltungen mit anderen Schulen der Stadt Mönchengladbach. Die Schule hält Kontakt zu der evangelischen und der katholischen Kirchengemeinde in Rheindahlen und führt gemeinsam mit ihnen 3-4-mal im Jahr Gottesdienste durch, davon einmal im Jahr mit Schülerinnen und Schülern aller Stufen. Die Schule beteiligt sich an öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerben und Aktionen aller Schulformen in den Bereichen Kunst, Religion, Naturwissenschaft, Umwelt und Politik. Durch verschiedene Aktionen nimmt die Schule am öffentlichen Leben teil. So ist sie etwa am Christkindlmarkt zugunsten behinderter Menschen beteiligt, der jährlich zusammen mit zahlreichen Kooperationspartnern im Zentrum von Mönchengladbach durchgeführt wird. Darüber hinaus präsentiert sich die Schule mit Beiträgen in Presse und Rundfunk. Durch Kontakte zu Firmen, Serviceclubs und anderen außerschulischen Vereinen und Institutionen ist die Schule darum bemüht, Spenden für den Förderverein (www.das-z-mg.de) zu akquirieren.

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Kooperation mit anderen Einrichtungen

Ein wesentlicher Aspekt der schulischen Arbeit ist der Austausch und die Vernetzung mit anderen Einrichtungen z.B.:

  • mit anderen pädagogischen Einrichtungen (Kindergärten, allgemeinen Schulen, insbes. den Allgemeinen Schulen mit Gemeinsamen Lernen mit dem Förderschwerpunkt körperliche u. motorische Entwicklung, mit anderen Förderschulen, nachschulischen Einrichtungen, Beratungsstellen)
  • mit dem Kinderhaus Viersen, Hospizen
  • mit Ämtern (Schulamt, Gesundheitsamt, Arbeitsamt, Sozialamt, Jugendamt)
  • mit Kostenträgern (Sozialämter, Krankenkassen)
  • mit den an der medizinischen Rehabilitation Beteiligten (Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, Therapeutinnen und Therapeuten, Reha-Firmen)
  • mit Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen und Vereinen
  • mit Leistungsträgern für Integrationshilfen (z.B. Hephata)

In unterschiedlichen themenspezifischen Arbeitsgruppen vernetzt sich unsere Schule mit anderen Schulen des Förderschwerpunktes Körperliche und motorische Entwicklung, um so einen schulübergreifenden fachlichen Austausch zu ermöglichen, von dem wichtige Impulse für Schulprogrammentwicklung ausgehen:

  • RAsch (regionaler Arbeitskreis zur Förderung von Schülern mit schwerster Behinderung
  • ANUK (Arbeitskreis Unterstützte Kommunikation / Neue Technologien)
  • Arbeitskreis Abschlussstufe
  • Arbeitskreis Ausbildungsbeauftragte und Schulleitungen an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

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Aufgaben als Ausbildungsschule

Die LVR Förderschule Mönchengladbach ist als Ausbildungsschule dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Düsseldorf (ZfsL) zugeordnet.
Die angehenden Lehrkräfte der Sonderpädagogik werden Klassen zugewiesen und hier durch Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer angeleitet und unterstützt. Entsprechend den Vorgaben des ZfsL findet ein Teil der schulpraktischen Ausbildung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens statt.
Parallel dazu werden sie von zwei Ausbildungsbeauftragten unserer Schule begleitet und beraten. Der Vorbereitungsdienst umfasst 18 Monate.
Wesentliche Aspekte der Ausbildung an unserer Schule sind:

  • Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern in den Handlungsfeldern bezogen auf die verschiedenen Kompetenzen und Standards der OVP (i.d.F.v. 10.4.2011, geändert durch Verordnung v. 25.4.2016).
  • Einblick und Einbindung in schulstrukturelle Zusammenhänge und das Schulleben
  • Einblicke in die Arbeitsfelder des Therapiebereiches und in die medizinisch-pflegerische Versorgung
  • Gemeinsame Reflexion von Ausbildungsunterricht und Beratung bei der Unterrichtsplanung.
  • Durchführung eigenständigen Unterrichts gemäß den Anforderungen der OVP.


Neben der Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bietet die Schule auch Plätze für Praktika im Rahmen des Studiums des Faches Sonderpädagogik an:

  • Das Eignungs- und Orientierungspraktikum im Rahmen des Bachelor - Studienganges
  • Die Ableistung des Praxissemesters im Bereich des Masterstudiums


Auch angehende Ergo– und Physiotherapeutinnen und -therapeuten haben die Möglichkeit, an der Schule ein Praktikum zu machen.
Schließlich können auch Schülerinnen und Schüler aus Mönchengladbach und der Umgebung ihr Schülerbetriebspraktikum ableisten, das in der Sekundarstufe I vorgeschrieben ist.

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pdf Download der Schuldarstellung

Die komplette Schuldarstellung steht hier als Download zur Verfügung.

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